Abkürzung des Rufzeichens – wie geht es richtig?

Die Abkürzung des Rufzeichens…

„…FE Gegenanflug 08!“ Für die einen ist es Selbstverständlichkeit am Heimatplatz – „weiß doch jeder, dass ich das mit der Aquila bin!“ – für den anderen vielleicht Unkenntnis aus der BZF oder AZF Ausbildung? Wie war das denn noch gleich mit der Abkürzung des Rufzeichens im Luftverkehr? Wie machen Sie es denn und wissen Sie noch wie es richtig geht?

Die Rechtsgrundlage

Abhilfe schafft hier der Blick in die NfL 1-1127-17 vom 12. Oktober 2017! Diese Bekanntmachung regelt nicht nur die Sprechfunkverfahren in Deutschland, es ist auch beschrieben, wie und wann Rufzeichen von Luftfahrzeugen abgekürzt werden dürfen. Um es einmal vorweg zu nehmen. Grundsätzlich darf ein Pilot das Rufzeichen seines Luftfahrzeuges erst dann abkürzen wenn es die Bodenfunkstelle mit der der Pilot im Funkkontakt steht erstmalig getan hat. Nachvollziehbar wird diese grundsätzliche Regel dann wenn man sich überlegt, dass eine Bodenfunkstelle mit mehreren Luftfahrzeugen in Funkkontakt steht. Dadurch können sich schlicht Verwechslungen mit anderen Luftfahrzeugen ergeben die eine gleiche Endung des Rufzeichens haben wie das meine.

Zulässige Abkürzungen

Das zu Anfang beschriebene Beispiel „…FE Gegenanflug 08!“ entspricht definitiv nicht der NfL und wurde so sicher auch nicht im BZF-Unterricht unterrichtet. Die zulässige Abkürzung des Rufzeichens eines Luftfahrzeuges kann auf 2 Wegen geschehen. Nehmen wir als Beispiel das Rufzeichen unserer Schulmaschine – D-EQFE „Delta Echo Quebec Foxtrott Echo“. Die zulässige Abkürzung des Rufzeichens ergibt sich bei diesem Kennzeichen aus dem Länderkürzel „Delta“ wie Deutschland und den letzten beiden Kennzeichen des Rufzeichens „Foxtrott“ und „Echo“. Richtig ausgesprochen lautet die Abkürzung daher „Delta Foxtrott Echo“. Eine andere zulässige Möglichkeit der Abkürzung wäre die Kombination aus dem Muster oder des Herstellers und den beiden letzten Kennzeichen des Rufzeichens. Für unsere Schulmaschine, eine fabrikneue Aquila A211G also „Aquila Foxtrott Echo“. Diese in Deutschland leider kaum praktizierte Möglichkeit der Abkürzung des Rufzeichens ist eher in den USA gebräuchlich, und wie viele Piloten leider nicht wissen in Deutschland aber zulässig.

Der unkontrollierte Flugplatz am Wochenende

Weshalb sollte ich das als Pilot so machen und wo? Betrachten wir einmal die Situation an hoch frequentierten unkontrollierten Flugplätzen an denen an manch einem Tag am Wochenende fünf oder sechs Luftfahrzeuge in der Platzrunde sein können. Koblenz [EDRK] oder Mengen [EDTM] wären gute Beispiele dafür. Wenn nun dort ein Pilot mit einer schnellen Mooney oder Beech Bonanza in den Gegenanflug einfliegt und er vor sich eine recht langsame PA18 hat, wäre das für den Pilot der schnellen Echo-Klasse keine unwichtige Information. Nun bekommt er diese leider nur selten aus dem Kennzeichen, es sei denn der Pilot der PA18 sagt es ihm. „PA18 Alpha Bravo“ wäre hier die hilfreiche und wie beschrieben zulässige Alternative. Der Pilot des schnellen 4- oder 6-Sitzers könnte jetzt ganz anders agieren und seinen Anflug entsprechend der vorausfliegenden Maschine so einteilen, dass ein Durchstarten wegen einer besetzten Landebahn vermieden werden kann.

Ein regelmäßiger Blick in die geltenden Vorschriften und Regeln ist für viele nicht besonders spannend, hilft aber wie in diesem beschriebenen alltäglichen Fall bei der Aufrechterhaltung von gutem Airmanship weiter. Alternativ bietet sich auch der Besuch eines Refresher Kurses an oder aber die Ausbildung zu einer weiteren Berechtigung. Ein guter Funk ist immer eine hervorragende Visitenkarte für den Piloten und das Rufzeichen. Beherrscht man den Funk, werden dadurch auch so manche Abenteuer wie beispielsweise das Crossing von Frankfurt [EDDF] möglich oder aber auch das Durchfliegen einer Kontrollzone von Militärplätzen. Es lohnt sich daher sich regelmäßig fortzubilden und sein Wissen auf dem Laufenden zu halten!