ADM – Alkoholkontrollen in Flugbetrieben

Nach Aussage des Luftfahrtbundesamt (LBA) werden zum Beginn des Jahres 2018 ADM-Kontrollnachfragen bei allen Luftfahrtbetrieben durch das LBA  durchgeführt! Bei den Abfragen des LBA sind nur die Alkoholtest gemeint da im Moment nur Alkoholtests durchführbar sind. Als Flugbetrieb muss man in der Lage sein die Anzahl der durchgeführten Tests, das Ergebnis und die Maßnahmen bei positiven Testergebnissen anzugeben. Die Stellungnahmen der Flugbetriebe sind dabei anonym zu erstellen, sprich die Namen der getesteten Mitarbeiter werden nicht genannt.

Gefragt wird nach der Anzahl der durchgeführten Test und nach dem Ergebnis, also positiv oder negativ und wie bei einen positiven Test mit der betroffenen Person verfahren wurde. Um als Flugbetrieb eine ausreichend hohe Anzahl an ADM-Kontrollen vorweisen zu können, müssen etwa 10% der Cockpit Besatzungen entsprechenden ADM-Kontrollen unterzogen werden, dabei muss der Name des getesteten Mitarbeiters, Ort, Zeitpunkt und Ergebnis des Testes dokumentiert sein.