Language Proficiency – Änderungen zur Audioaufzeichnung bei Sprachprüfungen

Ein Verfahren das bei seiner Einführung schon zu sehr viel Unruhe und teils Unverständnis bei allen Beteiligten geführt hat, ist seit gestern nun endlich abgemildert worden. Die ungeliebten Audioaufzeichnungen bei den Sprachprüfungen zum Language Proficiency im Rahmen der Sprechfunkausbildung sind für Wiederholungsprüfungen seit gestern Geschichte!Bereits im April diesen Jahres konnte durch intensive Verbandsarbeit seitens der AOPA-Germany gemeinsam mit dem Präsidenten des Luftfahrt Bundesamtes (LBA), Hr. Jörg Mendel ein Verfahren entwickelt werden, wie zukünftig die Sicherung der Prüfungsqualität angemessen abgebildet werden kann. Die Prüfung dieses Verfahrens durch das Bundesjustitzministerium war leider ursächlich für die verzögerte Veröffentlichung und damit Einführung des neuen Verfahrens.

Im Bundesanzeiger wurde am 20.09.2018 veröffentlicht, dass die Audioaufzeichnung bei Sprachprüfungen zum Language Proficiency nur noch bei den Erstprüfungen vorgeschrieben ist. Bei Wiederholungsprüfungen wird die Audioaufzeichnung nur dann durchgeführt, wenn die Prüfstelle oder der Prüfling dies wünschen. Dabei muss durch die prüfende Stelle ein durch die Behörde anerkannte Verfahren zur Audioaufzeichnung angewendet werden. Für alle Prüflinge, die eine Audioaufzeichnung bei der Wiederholungsprüfung nicht wünschen entfällt diese ersatzlos.

Mit dieser Änderüng wurde den Prüfstellen eine große Last abgenommen und der Aufwand wurde erheblich reduziert. Gerade für die Allgemeine Luftfahrt ist dies wieder ein großer Schritt Richtung Normalität. Es zeigt sich aber deutlich wie wichtig die Arbeit der unterstützenden Verbände, wie beispielsweise der AOPA, für die allgemeine Luftfahrt ist!